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Richtlinien-Versionierung

Jede Änderung an einer veröffentlichten Richtlinie erstellt eine neue Version. Dies gewährleistet einen vollständigen Audit-Trail: Jeder Einwilligungsbeleg verzeichnet die genaue Richtlinienversion, die zum Zeitpunkt der Nutzerentscheidung aktiv war.

Versionsnummerierung

Versionen sind ganze Zahlen, beginnend bei 1. Jede Veröffentlichung erhöht die Version: v1 → v2 → v3.

Wann eine neue Version veröffentlicht werden sollte

Veröffentlichen Sie eine neue Richtlinienversion, wenn Sie:

  • Einen neuen Anbieter zu Ihrer Website hinzufügen
  • Einen Anbieter entfernen
  • Die Kategorie eines Anbieters ändern (z. B. ein Tool von functional auf marketing verschieben)
  • Einen Einwilligungszweck hinzufügen oder ändern
  • Eine wesentliche Änderung an Ihrer Datenverarbeitung vornehmen

Geringfügige Änderungen (Tippfehler in einer Beschreibung korrigieren, Übersetzung hinzufügen) benötigen keine neue Version — verwenden Sie Entwurf speichern und veröffentlichen Sie, wenn Sie für ein wesentliches Update bereit sind.

Auswirkungen auf bestehende Einwilligung

Wenn Sie eine neue Richtlinienversion veröffentlichen:

SzenarioWas passiert
Nutzer hat v1 eingewilligt, neue v2 veröffentlichtNutzer sieht Banner beim nächsten Besuch erneut
Nutzer hat v2 eingewilligtKein erneutes Banner bis v3 veröffentlicht wird
Nutzer hat keine gespeicherte EinwilligungBanner wird unabhängig angezeigt

Rollback

Wenn Sie zu einer früheren Version zurückkehren müssen:

  1. Gehen Sie zu Richtlinie → Versionshistorie
  2. Finden Sie die vorherige Version
  3. Klicken Sie auf Wiederherstellen — dadurch wird eine neue Version mit dem Inhalt der alten erstellt

Sie können eine veröffentlichte Version nicht löschen oder ändern. Der Audit-Trail ist unveränderlich.

Versionshistorie

Alle veröffentlichten Versionen werden dauerhaft gespeichert. Sehen Sie die Historie unter Richtlinie → Versionshistorie ein.

Jede Version zeigt:

  • Veröffentlichungsdatum
  • Wer es veröffentlicht hat
  • Ein Diff zur vorherigen Version
  • Wie viele Einwilligungsbelege auf diese Version verweisen